Für Studierende ist der Weg in den Journalismus selten ein Studiengang, sondern das, was neben dem Studium entsteht: Beiträge für Studierendenmedien, ein eigener Podcast, erste Texte für Lokalmedien, ein Praktikum in einer Redaktion. Genau diese Veröffentlichungen zählen – für Redaktionen, für Journalistenschulen und für einen Presseausweis.
Was im Studium als journalistisch gilt
- Studierendenmedien: Zeitungen, Magazine, Radios und Online-Redaktionen an Universitäten und Fachhochschulen arbeiten redaktionell. Regelmässige Beiträge dort sind journalistische Tätigkeit.
- Praktikum und Stage: Ein redaktionelles Praktikum mit eigenen Veröffentlichungen zählt ab dem ersten publizierten Beitrag. Reine Hospitanz ohne Veröffentlichung noch nicht.
- Freie Mitarbeit: Lokal- und Regionalmedien, Fachmagazine und Online-Portale nehmen Studierende als Freie – oft für Themen, die Sie aus dem Studium kennen.
- Eigene Formate: Blog, Newsletter oder Podcast mit recherchierten Beiträgen, die berichten und einordnen. Was zählt, erklären wir unter Blogger und Podcaster.
Was nicht zählt
Seminararbeiten, Hochschul-PR, Social-Media-Betreuung für den Fachverein oder bezahlte Werbepartnerschaften sind keine journalistische Tätigkeit – auch wenn sie publiziert werden.
Welcher Ausweis passt
Wer jünger als 18 ist, erhält den Jugendmedienausweis der Jungen Journalistinnen und Journalisten Schweiz (JJS, Jugendmedienausweis); mehr dazu unter Presseausweis für Jugendliche. Ab 18 Jahren und mit regelmässigen Veröffentlichungen können Studierende den SVFJ-Presseausweis beantragen – ohne Mitgliedschaft, mit Prüfung jedes Antrags. Einen Studierendenrabatt gibt es nicht; der Preis ist für alle gleich.