In der Schweiz gibt es keine Pflicht, einen Presseausweis zu besitzen, und keine staatliche Zulassung für Journalistinnen und Journalisten. Die Medienfreiheit (Art. 17 BV) gilt für alle, die publizistisch arbeiten, und die Informationsfreiheit (Art. 16 BV) erlaubt jeder Person, allgemein zugängliche Quellen zu nutzen. Wer recherchiert, fotografiert oder interviewt, braucht dafür keinen Ausweis.
Wann der Ausweis in der Praxis trotzdem erwartet wird
- Bundeshaus: Für eine Tagesakkreditierung verlangen die Parlamentsdienste neben einem amtlichen Ausweis einen Presseausweis (Parlamentsdienste, Akkreditierungen). Die Dauerakkreditierung regelt die Bundeskanzlei nach der Akkreditierungsverordnung (Bundeskanzlei, Akkreditierung).
- Polizei an Kundgebungen: Die Stadtpolizei Zürich empfiehlt ihren Einsatzkräften, Medienschaffende anhand von Presseausweis und Auftreten zu erkennen; sie nennt den BR-Ausweis und den Ausweis des Verlegerverbands ausdrücklich (Stadtpolizei Zürich, Merkblatt 2022). Anweisungen der Polizei gelten trotzdem für alle.
- Pressestellen: Viele Medienstellen fragen bei unbekannten Namen nach, für wen jemand arbeitet. Ein Ausweis mit Echtheitsprüfung beantwortet diese Frage schneller als eine lange E-Mail.
- Vor Ort: Bei Unfällen, Bränden oder Grossanlässen entscheidet oft die erste Minute, ob Sie als Medienschaffende wahrgenommen werden oder als Schaulustige.
Wann Sie keinen Ausweis brauchen
Wer für eine Redaktion arbeitet, wird meist über die Redaktion legitimiert: Ein Anruf der Chefredaktion oder ein Auftragsschreiben wiegt mehr als jede Karte. Auch für Recherchen am Schreibtisch, für Interviews, die per E-Mail vereinbart werden, und für Anfragen nach dem Öffentlichkeitsgesetz (Öffentlichkeitsgesetz (BGÖ)) ist kein Ausweis nötig: Das Zugangsrecht zu amtlichen Dokumenten des Bundes steht jeder Person zu, nicht nur Medienschaffenden (EDÖB, Zugang zu amtlichen Dokumenten).
Für wen sich der Ausweis lohnt
Am meisten bringt der Presseausweis denen, die ohne Redaktion im Rücken arbeiten: freie Journalistinnen und Journalisten, Fotografinnen und Fotografen im Einsatz, nebenberuflich Tätige, Creator und Podcaster mit eigenen Kanälen. Für sie ersetzt der Ausweis die fehlende Visitenkarte eines Medienhauses. Was er nicht ersetzt: Auftrag, Arbeitsproben und ein professionelles Auftreten. Wer welchen Ausweis bekommt, zeigt der Vergleich der Aussteller.