Auskunft von Behörden: Was Medienschaffende in der Schweiz verlangen können
In der Schweiz gibt es kein Presseprivileg bei Behördenauskunft – aber ein starkes Recht für alle: Das Öffentlichkeitsgesetz gibt jeder Person Zugang zu amtlichen Dokumenten des Bundes, die meisten Kantone kennen eigene Öffentlichkeitsgesetze. Ein Presseausweis ist dafür nicht nötig; er hilft bei Medienstellen, nicht beim Rechtsanspruch.
Auf einen Blick
- Zugang zu amtlichen Dokumenten für alle (BGÖ)
- Antwort des Bundes innert 20 Tagen
- Schlichtung beim EDÖB bei Verweigerung
- Informationspflicht der Behörden
- kein besonderer Auskunftsanspruch nur für Presse
