Auskunft von Behörden: Was Medienschaffende in der Schweiz verlangen können

In der Schweiz gibt es kein Presseprivileg bei Behördenauskunft – aber ein starkes Recht für alle: Das Öffentlichkeitsgesetz gibt jeder Person Zugang zu amtlichen Dokumenten des Bundes, die meisten Kantone kennen eigene Öffentlichkeitsgesetze. Ein Presseausweis ist dafür nicht nötig; er hilft bei Medienstellen, nicht beim Rechtsanspruch.

Presseausweis beantragen So geht ein Gesuch

Auf einen Blick

  • Zugang zu amtlichen Dokumenten für alle (BGÖ)
  • Antwort des Bundes innert 20 Tagen
  • Schlichtung beim EDÖB bei Verweigerung
  • Informationspflicht der Behörden
  • kein besonderer Auskunftsanspruch nur für Presse