Freier Journalist in der Schweiz: Einstieg, Honorare, AHV und Steuern

In der Schweiz darf jede Person frei journalistisch arbeiten – ohne Ausbildung oder Zulassung. Wer selbständig arbeitet, meldet sich bei der AHV-Ausgleichskasse an, sorgt selbst für Vorsorge und Unfallschutz und verhandelt Honorare. Der Berufsverband impressum empfiehlt für 2025–2026 Mindesttagesansätze von CHF 473 bis CHF 555, je nach Region.

Presseausweis beantragen Zu den Honoraren

Auf einen Blick

  • keine Ausbildung vorgeschrieben
  • Anmeldung als selbständig bei der Ausgleichskasse
  • MWST erst ab CHF 100’000 Umsatz
  • ProLitteris-Mitgliedschaft kostenlos
  • BVG und UVG nicht obligatorisch – selbst vorsorgen