Freier Journalist in der Schweiz: Einstieg, Honorare, AHV und Steuern
In der Schweiz darf jede Person frei journalistisch arbeiten – ohne Ausbildung oder Zulassung. Wer selbständig arbeitet, meldet sich bei der AHV-Ausgleichskasse an, sorgt selbst für Vorsorge und Unfallschutz und verhandelt Honorare. Der Berufsverband impressum empfiehlt für 2025–2026 Mindesttagesansätze von CHF 473 bis CHF 555, je nach Region.
Auf einen Blick
- keine Ausbildung vorgeschrieben
- Anmeldung als selbständig bei der Ausgleichskasse
- MWST erst ab CHF 100’000 Umsatz
- ProLitteris-Mitgliedschaft kostenlos
- BVG und UVG nicht obligatorisch – selbst vorsorgen
