Die meisten Schweizer Journalistenpreise verlangen nicht mehr als einen veröffentlichten Beitrag in einem Schweizer Medium innerhalb des Einreichzeitraums. Ob Sie angestellt, frei oder nebenberuflich arbeiten, spielt in der Regel keine Rolle; manche Preise sind ausdrücklich für Nachwuchs oder für Freie reserviert. Mitgliedschaft in einem Verband oder ein bestimmter Presseausweis ist bei keinem der genannten Preise Bedingung.
Typische Teilnahmebedingungen
- Veröffentlichung im Vorjahr in einem Medium mit Bezug zur Schweiz
- Einreichung durch die Urheberin selbst oder durch die Redaktion, mit Einverständnis
- Begrenzte Zahl von Beiträgen pro Person und Kategorie
- Belege: PDF oder Link, Erscheinungsdatum, bei Audio und Video die Datei
- Einhaltung des Journalistenkodex – Beiträge mit Presseratsrüge haben kaum Chancen (Schweizer Presserat, Journalistenkodex)
Warum sich die Einreichung für Freie lohnt
Preise sind für Freie eine der wenigen Möglichkeiten, ohne Redaktion im Rücken sichtbar zu werden. Schon eine Nomination landet im Portfolio, öffnet Türen bei Ressortleitungen und rechtfertigt höhere Honorare. Das Preisgeld ist steuerbares Einkommen; bei Recherchestipendien lohnt sich der Blick auf die Bedingungen zur Verwertung. Was Freie in der Schweiz verdienen, steht unter Journalist Lohn Schweiz.
Preis, Presseausweis und Berufsregister
Ein Journalistenpreis belegt Qualität, ein Presseausweis belegt Tätigkeit. Der BR-Ausweis der Verbände setzt hauptberufliche Praxis voraus; der SVFJ-Presseausweis steht allen offen, die regelmässig journalistisch publizieren – preisgekrönt oder nicht. Den Vergleich finden Sie unter Presseausweise im Vergleich.