Presseausweis selbst erstellen: Vorlage, Druck und rechtliche Grenzen

Eine selbst gestaltete Karte ist kein Presseausweis: Es fehlt ein Aussteller, der Ihre Tätigkeit prüft und für den Ausweis einsteht. Veranstalter, Pressestellen und Polizei können sie nicht überprüfen. Wer den Ausweis eines bestehenden Ausstellers nachmacht oder einen fremden Ausweis benutzt, macht sich strafbar.

Prüfbaren Ausweis beantragen Was das Gesetz sagt

Auf einen Blick

  • Kartenformat 85,60 × 53,98 mm
  • Foto, Name, Gültigkeit, Aussteller
  • Echtheitsprüfung per QR-Code oder Register
  • keine Vorlage macht einen Ausweis prüfbar