Hinweise zur Verwendung des Presseausweises
Der SVFJ-Presseausweis darf nur im Rahmen einer tatsächlichen journalistischen Tätigkeit genutzt und vorgezeigt werden. Private Nutzung, etwa um Rabatte oder Eintritt zu erhalten, ist untersagt. Bei Missbrauch verliert der Ausweis seine Gültigkeit.
Stand: 03.10.2026
