Presseausweis ohne Nachweis: was Sie für den Antrag brauchen
Für den SVFJ-Presseausweis reichen Sie keine Belege ein. Sie bestätigen Ihre regelmässige journalistische Tätigkeit verbindlich; jeder Antrag wird vor dem Druck geprüft, bei Rückfragen bitten wir um Arbeitsproben. Wird der Antrag abgelehnt, erhalten Sie den vollen Betrag zurück.
Auf einen Blick
- keine Belege im Antrag
- verbindliche Bestätigung Ihrer Tätigkeit
- Prüfung vor dem Druck
- volle Erstattung bei Ablehnung
- kein Ausweis ohne journalistische Tätigkeit
