Presseausweis nebenberuflich: Was in der Schweiz gilt

Ja, auch wer nebenberuflich journalistisch arbeitet, kann einen Presseausweis erhalten. Der BR-Ausweis der Berufsverbände verlangt allerdings, dass Journalismus seit zwei Jahren mindestens die Hälfte Ihrer Berufstätigkeit ausmacht. Der SVFJ-Presseausweis setzt nur eine regelmässige journalistische Tätigkeit voraus – unabhängig vom Umfang und vom Einkommen.

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Auf einen Blick

  • regelmässig veröffentlichen genügt
  • kein Mindesteinkommen, keine Mitgliedschaft
  • ab 18 Jahren
  • CHF 95 für 12 Monate
  • BR-Ausweis: erst ab 50 % der Berufstätigkeit