Nebenberuflicher Journalismus beginnt selten mit einem Vertrag. Er beginnt mit einem Thema, das Sie besser kennen als die meisten Redaktionen – Ihr Beruf, Ihr Sport, Ihre Region, Ihr Fachgebiet. Daraus entsteht mit etwas Methode eine regelmässige Tätigkeit, die auch für einen Presseausweis zählt.
Vier Wege, die in der Schweiz funktionieren
- Lokal- und Regionalmedien: Lokalredaktionen suchen laufend Berichterstatter für Gemeindeversammlungen, Vereinsanlässe und Amateursport. Ein kurzes Mail mit zwei Themenvorschlägen und einer Textprobe genügt für den Erstkontakt.
- Fachmedien: Wer beruflich tief in einem Gebiet steckt, ist für Branchenmagazine wertvoll. Fachbeiträge mit eigener Recherche und Einordnung sind journalistisch; reine Firmenporträts des eigenen Arbeitgebers nicht.
- Eigene Kanäle: Blog, Newsletter, Podcast oder Videokanal mit regelmässigen, recherchierten Beiträgen zählen ebenso – wenn sie berichten und einordnen statt zu werben. Beispiele unter Blogger und Podcaster.
- Foto und Video: Vereins- und Regionalsport, Kultur und lokale Anlässe brauchen Bilder. Was dort zählt, steht unter Presseausweis für Fotografen.
Honorare und Vereinbarungen
impressum publiziert Empfehlungen zu Mindestentgelten für Freie (impressum, Mindestentgelte); Lokalmedien zahlen oft pro Zeile oder pro Beitrag, Fachmedien pro Seite. Klären Sie vor dem ersten Text, was bezahlt wird und welche Rechte Sie abtreten. Konkrete Zahlen: Journalist Lohn Schweiz und Freier Journalist Schweiz.
Arbeitgeber informieren
Nebenbeschäftigungen sind grundsätzlich erlaubt, solange sie die Treuepflicht nicht verletzen und den Arbeitgeber nicht konkurrenzieren (Art. 321a OR). Viele Arbeitsverträge und GAV verlangen eine Meldung. Wer über das eigene Unternehmen oder die eigene Branche schreibt, sollte Interessenkonflikte offenlegen – das verlangt auch der Journalistenkodex (Schweizer Presserat, Journalistenkodex).