Presseausweis bei Polizei und Demonstrationen in der Schweiz

Ein Presseausweis begründet gegenüber der Polizei keine Sonderrechte. Die Stadtpolizei Zürich behandelt laut ihrem Merkblatt Personen als Medienschaffende, die einen Presseausweis des Verlegerverbands oder einen BR-Ausweis von impressum, syndicom oder SSM vorweisen. Bei anderen Ausweisen – auch dem SVFJ-Presseausweis – entscheidet die Polizei im Einzelfall.

Presseausweis beantragen Tipps für Demos

Auf einen Blick

  • Medienfreiheit nach Art. 17 BV
  • Zürich: BR- und Verlegerausweise im Merkblatt
  • Auftragsschreiben mitnehmen
  • kein Ausweis schützt vor Wegweisung oder Einkesselung