Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Bedingungen für den SVFJ-Presseausweis: Vertragspartner, Prüfung, Preise, Stornierung, Nutzung und Lieferung. Stand: 16. Oktober 2026.
Die Bedingungen für den SVFJ-Presseausweis: Vertragspartner, Prüfung, Preise, Stornierung, Nutzung und Lieferung. Stand: 16. Oktober 2026.
Stand: 16. Oktober 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die Kundinnen und Kunden (nachfolgend «Kunde») über die Website presseausweis-beantragen.ch aufgeben.
(2) Vertragspartner des Kunden ist die Freelance Journalists Association Limited, International House, 776-778 Barking Road, London E13 9PJ, Vereinigtes Königreich, eingetragen beim Companies House (England und Wales) unter der Company No. 15244913 (nachfolgend «Anbieter»). SVFJ ist eine Marke des Anbieters. Der Anbieter ist kein Berufsverband und keine Gewerkschaft.
(3) Der Anbieter ist erreichbar per E-Mail an help@presseausweis-beantragen.com und telefonisch unter +44 (0) 20 7963 7514.
(1) Die Darstellung des Presseausweises auf der Website ist noch kein verbindliches Angebot des Anbieters.
(2) Mit dem Absenden des Online-Antrags gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrags über den gewählten Presseausweis ab. Eine automatische E-Mail, die lediglich den Eingang des Antrags bestätigt, ist noch keine Annahme dieses Angebots.
(3) Der Anbieter prüft jeden Antrag. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Anbieter den Antrag nach der Prüfung bestätigt und die Produktion startet. Der Kunde wird per E-Mail informiert.
(4) Antragstellerinnen und Antragsteller müssen mindestens 18 Jahre alt sein. Anträge von Personen unter 18 Jahren werden abgelehnt; der bezahlte Betrag wird in voller Höhe erstattet.
(5) Der Anbieter kann Anträge ohne Angabe von Gründen ablehnen. In diesem Fall wird kein Ausweis hergestellt, eine bereits bereitgestellte digitale Version (§ 3 Abs. 4) wird gesperrt, der Kunde wird per E-Mail informiert und erhält den vollen Betrag innerhalb von 14 Tagen auf demselben Zahlungsweg zurück, ohne Abzüge.
(1) Der Anbieter stellt dem Kunden einen SVFJ-Presseausweis aus, der mit dem Namen und dem Foto des Kunden personalisiert ist. Der Ausweis gilt je nach gewählter Laufzeit 12, 24 oder 36 Monate ab Ausstellung. Er verlängert sich nicht automatisch; eine Mitgliedschaft oder wiederkehrende Zahlungspflicht entsteht nicht.
(2) Der SVFJ-Presseausweis ist kein amtliches Dokument und kein Presseausweis der Berufsverbände mit Eintrag ins Berufsregister (BR). Er begründet keine Sonderrechte, insbesondere keinen Anspruch auf Zutritt zu Veranstaltungen, Orten oder Einrichtungen, auf Akkreditierung oder auf Vergünstigungen. Darüber entscheiden allein die jeweiligen Veranstalter, Behörden oder sonstigen Stellen.
(3) Jeder Ausweis trägt einen individuellen QR-Code, über den Dritte die Echtheit und Gültigkeit des Ausweises prüfen können.
(4) Mit Eingang der Zahlung stellt der Anbieter vorab und unter dem Vorbehalt der Prüfung nach § 2 Abs. 3 eine digitale Version des Ausweises bereit (Prüfseite auf presseausweis-beantragen.ch und PDF-Datei). Sie gilt für die gebuchte Laufzeit. Wird der Antrag abgelehnt oder der Kaufpreis erstattet oder zurückgebucht, wird die digitale Version gesperrt. Für ihre Verwendung gelten die Regeln in § 6 entsprechend.
(1) Alle Preise sind Endpreise in Schweizer Franken (CHF). Der Presseausweis kostet einmalig CHF 95 für 12 Monate, CHF 150 für 24 Monate und CHF 180 für 36 Monate. Massgeblich ist der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung.
(2) Die Zahlung erfolgt vor Beginn der Produktion mit den im Bestellvorgang angebotenen Zahlungsarten, derzeit Kreditkarte, Apple Pay, Google Pay, PayPal und Trustly.
(3) Der Kunde erhält eine Bestellbestätigung per E-Mail.
(1) Jeder Presseausweis wird nach den Angaben und mit dem Foto des Kunden individuell hergestellt. Nach Zahlungseingang prüft der Anbieter den Antrag; mit der Bewilligung beginnt die Produktion. Eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden ist daher nicht möglich.
(2) Wird der Antrag bei der Prüfung abgelehnt, wird der Ausweis nicht hergestellt. Der Anbieter erstattet in diesem Fall den vollen Kaufpreis auf demselben Zahlungsweg, ohne Abzüge.
(3) Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht nicht. Das schweizerische Recht kennt für Bestellungen im Internet kein allgemeines gesetzliches Widerrufsrecht. Einzelheiten stehen unter Widerrufsrecht und Stornierung.
(4) Die Rechte des Kunden bei Mängeln bleiben unberührt.
(1) Der Kunde ist verpflichtet, im Antrag wahrheitsgemässe und vollständige Angaben zu machen und ein aktuelles Foto von sich zu verwenden.
(2) Der Ausweis darf ausschliesslich im Rahmen einer journalistischen Tätigkeit verwendet werden. Untersagt sind insbesondere die private Nutzung, das Vorzeigen zu privaten Zwecken (etwa um Rabatte oder Eintritt zu erhalten), das Auftreten als Presse durch Personen, die selbst an einer Versammlung oder Kundgebung teilnehmen, sowie die Nutzung zum Zweck oder während einer Straftat. Ergänzend gelten die Hinweise zur Verwendung.
(3) Bei falschen Angaben im Antrag oder bei Missbrauch verliert der Ausweis seine Gültigkeit. Eine Erstattung erfolgt in diesem Fall nicht.
(1) Die Bearbeitung (Prüfung, Produktion und Druck) dauert in der Regel 14–18 Werktage ab Zahlungseingang. Anschliessend wird der Ausweis als Briefsendung versandt; die Zustellung dauert im Inland in der Regel 3–7 Werktage, ins Ausland bis zu 14 Werktage. Die digitale Version steht nach Zahlungseingang sofort zur Verfügung.
(2) Der Versand ist im Preis enthalten. Bei Lieferungen ins Ausland kann die Postlaufzeit länger sein.
Bei Verlust oder Diebstahl des Ausweises meldet der Kunde den Verlust im Kundenbereich (§ 8a) und kann dort einen Ersatzausweis für CHF 20 bestellen. Mit der Verlustmeldung wird der bisherige Ausweis gesperrt. Der Ersatzausweis übernimmt die Angaben des bisherigen Ausweises unverändert und gilt bis zu dessen Ablaufdatum; die Laufzeit verlängert sich dadurch nicht. Bei einer Beschädigung wendet sich der Kunde an den Support; für Herstellungsfehler gilt § 9.
(1) Mit der Bestellung erhält der Kunde Zugang zum Kundenbereich «Mein Presseausweis» auf der Website. Bestellt der Kunde ohne Kundenkonto, legt der Anbieter dafür ein Kundenkonto mit der E-Mail-Adresse der Bestellung an. Die Anmeldung erfolgt ohne Passwort über einen Anmeldelink, den der Anbieter auf Anforderung per E-Mail sendet. Der Kunde kann die Löschung des Kundenkontos jederzeit per E-Mail verlangen.
(2) Im Kundenbereich kann der Kunde seine Ausweise und Bestellungen einsehen, Angaben, Foto und Versandadresse innerhalb der dort angezeigten Fristen ändern, einen Verlust melden sowie einen Ersatzausweis (§ 8) oder einen Folgeausweis bestellen.
(3) Ein Ausweis kann nicht verlängert werden. Der Kunde kann frühestens 60 Tage vor Ablauf seines Ausweises einen neuen Ausweis bestellen (Folgeausweis). Dessen Gültigkeit beginnt am Tag nach dem Ablauf des bisherigen Ausweises, sodass keine Lücke entsteht und keine Laufzeit verloren geht. Wird der neue Ausweis nach Ablauf des bisherigen bestellt, gilt er ab Ausstellung. Preise und Laufzeiten richten sich nach § 4.
(4) Bestellt der Kunde einen Folgeausweis vor Ablauf seines bisherigen Ausweises, erhält er einen Treuevorteil von 10 % auf den Preis. Erhält der Kunde nach Ablauf seines Ausweises ein persönliches Angebot per E-Mail, gilt der darin genannte Treuevorteil (derzeit 20 %) für die dort genannte Frist (derzeit 30 Tage ab Versand). Der Treuevorteil wird im Warenkorb automatisch abgezogen. Er ist nicht mit Gutscheinen kombinierbar; es gilt der jeweils höhere Nachlass. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen. Der Anbieter kann den Treuevorteil für künftige Bestellungen ändern oder beenden.
Weist der Ausweis einen Herstellungsfehler auf oder entspricht er nicht den Angaben im Antrag, ersetzt der Anbieter ihn kostenlos. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die er vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht, sowie für Personenschäden.
(2) Im Übrigen ist die Haftung des Anbieters, soweit gesetzlich zulässig, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden und höchstens auf den bezahlten Betrag begrenzt.
(3) Der Anbieter haftet nicht dafür, dass Dritte den Ausweis akzeptieren oder dem Kunden Zutritt, Akkreditierung oder Vergünstigungen gewähren.
Informationen zur Bearbeitung von Personendaten stehen in der Datenschutzerklärung.
(1) Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG).
(2) Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten die zwingenden Gerichtsstände nach Art. 32 der Schweizerischen Zivilprozessordnung.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.