Presseausweis als Fotograf: Ihr Werkzeug für Zugang, Rechtssicherheit und Support

Fotografie ist mehr als Technik; es ist der Kampf um den Zugang. Das beste Objektiv nützt nichts, wenn Sie vor der Absperrung stehen bleiben müssen. In der Schweiz, wo Veranstalter und Behörden zunehmend restriktiver agieren, ist der Presseausweis Fotograf die unverzichtbare Legitimation für professionelle Bildjournalisten. Er ist der Unterschied zwischen «Draussen bleiben» und «Mittendrin sein». Der Schweizer Verband freier Journalisten (SVFJ) bietet Ihnen den anerkannten Status, den Sie für Ihre Arbeit im Graben, am Spielfeldrand oder im Studio benötigen.

Das «Henne-Ei-Problem» der Akkreditierung lösen

Jeder ambitionierte Fotograf kennt das Dilemma: Um gute Bilder zu machen, braucht man eine Akkreditierung für Konzerte (z. B. Hallenstadion, Openair Frauenfeld), Sportevents (Super League) oder Messen. Doch Veranstalter verlangen für die Akkreditierung oft bereits veröffentlichte Bilder oder einen Presseausweis.

Ohne Ausweis keine Bilder, ohne Bilder kein Ausweis.

Der SVFJ durchbricht diesen Teufelskreis. Wir anerkennen, dass viele Fotografen als Freelancer arbeiten und nicht fest bei einer Tageszeitung angestellt sind. Mit dem Presseausweis weisen Sie gegenüber Veranstaltern objektiv nach:

  • Ich arbeite journalistisch/dokumentarisch.
  • Ich verfolge eine Veröffentlichungsabsicht.
  • Ich handle professionell und halte mich an Regeln (z. B. «No Flash»-Policies).

Rechtliche Vorteile in der Schweiz: Lichtbildschutz & Drohnen

Fotografen bewegen sich in einem komplexen rechtlichen Minenfeld. Der Presseausweis ist hier mehr als ein Stück Plastik – er ist ein Argumentationsverstärker.

1. Der neue Lichtbildschutz (URG Art. 2)

Seit der Revision des Urheberrechtsgesetzes (URG) im April 2020 sind in der Schweiz auch Fotos ohne individuellen Charakter («Schnappschüsse») geschützt (sogenannter Lichtbildschutz). Das ist ein riesiger Erfolg für Fotografen.

Wenn Sie Ihre Rechte bei Bilderklau durchsetzen wollen, hilft der Status als akkreditierter Journalist, um Schadensersatzforderungen nach Tarif (SAB) professionell zu begründen und nicht als «Hobbyknipser» abgetan zu werden.

» Zum Gesetzestext (Fedlex)

2. Drohnenfotografie und Bewilligungen

Die Regeln für Drohnen (UAS) werden durch das BAZL (Bundesamt für Zivilluftfahrt) immer strenger. Wer in sensiblen Zonen fliegen will (z. B. für redaktionelle Aufnahmen über Menschenansammlungen oder in der Nähe von Flugplätzen), braucht Bewilligungen.

Der Presseausweis belegt das «berechtigte Interesse» an der Aufnahme. Er erleichtert die Kommunikation mit Behörden und Grundstückseigentümern massiv, wenn es um Ausnahmegenehmigungen für journalistische Luftaufnahmen geht.

3. Blaulicht-Einsätze und Polizeiarbeit

An Unfallstellen oder bei Demonstrationen sperrt die Polizei Bereiche ab. Als Inhaber eines Presseausweises werden Sie von den Einsatzkräften als arbeitender Medienspezialist erkannt. Sie erhalten oft Zugang zu Bereichen («Pressesammelplatz»), die Schaulustigen verwehrt bleiben.

Wer qualifiziert sich für den Ausweis?

Wir unterscheiden nicht zwischen «Kunst» und «Handwerk», sondern prüfen die journalistische Relevanz.

  • Pressefotografen: Tätigkeit für Zeitungen, Online-News, Agenturen (Keystone-SDA etc.).
  • Konzert- & Eventfotografen: Sofern eine Berichterstattung (auch auf eigenen Portalen/Blogs) erfolgt.
  • Dokumentarfotografen: Langzeitprojekte mit gesellschaftlicher Relevanz.
  • Video-Journalisten (VJ): Die Grenzen verschwimmen. Auch wer filmt, benötigt den Presseausweis.

Wichtig: Reine Hochzeits- oder Passbildfotografen ohne publizistischen Bezug erfüllen die Kriterien in der Regel nicht, da hier keine Öffentlichkeit hergestellt wird.

SVFJ vs. Gewerkschaften: Ein Kostenvergleich

Viele Fotografen arbeiten selbstständig. Fixkosten sind der Feind. Klassische Verbände (wie impressum oder vsv) leisten wichtige Arbeit, sind aber teuer und exklusiv.

Kriterium SVFJ Presseausweis Andere Verbände
Jahreskosten CHF 0.– (Nur einmalige Ausstellung) ca. CHF 300.– bis 500.– / Jahr
Aufnahmegebühr CHF 95.– (Total) Oft zusätzliche Gebühren
Berufsstatus Qualität zählt (auch Nebenerwerb) Oft >50% Haupteinkommen nötig

Der SVFJ bietet die Lösung für alle, die volle Leistung ohne Abo-Verpflichtung suchen.

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Praxis-Guide: Reisen mit Equipment (Zoll)

Ein oft unterschätzter Vorteil: Wer mit Koffern voller Equipment (Wert oft > CHF 10’000) ins Ausland reist, gerät am Zoll schnell in Verdacht, Waren importieren/exportieren zu wollen.

Zwar ersetzt der Presseausweis kein Carnet ATA, aber er hilft bei der Einreisekontrolle enorm, glaubhaft zu machen, dass es sich um persönliches Arbeitsgerät eines Journalisten handelt. Das beschleunigt die Abfertigung an Flughäfen weltweit.

Antrag stellen: So funktioniert es

Der Prozess ist für Fotografen optimiert – kein Papierkram, alles digital.

  1. Online-Antrag starten.
  2. Foto: Laden Sie ein Passbild hoch. (Format ca. 3:4, neutraler Hintergrund).
  3. Abschluss: Nach Prüfung und Zahlungseingang (CHF 95.–) liegt der Ausweis in ca. 2 Wochen in Ihrem Briefkasten.

Häufige Fragen (FAQ) von Fotografen

Darf ich mit dem Ausweis überall fotografieren?

Nein. Das Hausrecht (z. B. in Museen, Einkaufszentren, Firmen) gilt weiterhin. Der Ausweis erleichtert aber das Einholen der Genehmigung, da Sie als Profi und nicht als Hobbyist wahrgenommen werden.

Was mache ich, wenn die Polizei mich wegweist?

Bleiben Sie ruhig. Zeigen Sie den Presseausweis und verweisen Sie höflich auf Ihre Arbeit als Pressevertreter. Fragen Sie nach dem Einsatzleiter oder dem Medienverantwortlichen der Polizei vor Ort. Meistens klärt sich die Situation dann und Ihnen wird ein Standort zugewiesen.

Kann ich den Ausweis steuerlich absetzen?

Ja. Die Kosten sind als Berufsauslagen (Werbungskosten) in der Steuererklärung voll abzugsfähig, sofern Sie Einnahmen aus der Fotografie erzielen.

Gilt der Ausweis auch international?

Ja, der Ausweis ist zweisprachig (Deutsch/Englisch) gestaltet («International Press Card»). Er wird weltweit akzeptiert und ist ein wichtiger Begleiter bei Auslandsreportagen.

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