Presseausweis nebenberuflich: Ihr offizieller Status ohne Einkommens-Barriere

Die Realität der Schweizer Medienlandschaft hat sich fundamental gewandelt. Exzellenter Journalismus entsteht heute oft nicht mehr am Redaktionstisch einer Tageszeitung, sondern im Homeoffice nach Feierabend. Fachexperten, Blogger, spezialisierte Fotografen und Podcaster leisten journalistische Arbeit von hohem öffentlichem Wert – oft im Nebenberuf. Doch wer nicht festangestellt ist, stösst oft auf eine unsichtbare Mauer. Klassische Verbände verweigern die Aufnahme, Veranstalter zweifeln den Status an. Der Presseausweis nebenberuflich des SVFJ ist die Antwort auf diese Schieflage. Wir legitimieren Ihre Tätigkeit basierend auf Qualität, nicht auf dem Prozentsatz Ihres Einkommens.

Das Strukturproblem: Warum Nebenberufler oft ausgeschlossen werden

Wer in der Schweiz als Freelancer oder Teilzeit-Journalist arbeitet, kennt den frustrierenden Blick in die Statuten traditioneller Gewerkschaften (z. B. impressum oder syndicom). Dort gilt häufig das «Berufsjournalisten-Prinzip».

Die 50-Prozent-Hürde:
Viele Verbände stellen einen Presseausweis nur aus, wenn Sie nachweisen können, dass Sie Ihren Lebensunterhalt überwiegend (also zu mehr als 50 %) aus journalistischer Arbeit bestreiten.

Für die moderne Arbeitswelt ist diese Regelung oft ein Ausschlusskriterium:

  • Der Slash-Worker: Jemand, der 60 % als Lehrer arbeitet und 40 % als Kulturkritiker schreibt, wird abgelehnt – obwohl er journalistisch professionell arbeitet.
  • Der Aufbau-Journalist: Wer seinen Blog oder Podcast gerade monetarisiert, aber noch auf einen «Brotjob» angewiesen ist, fällt durch das Raster.
  • Der Fach-Autor: Ein Jurist, der für Fachmedien schreibt, erzielt sein Haupteinkommen als Anwalt. Dennoch arbeitet er journalistisch.

Die Lösung des SVFJ: Wir haben diese Hürde abgeschafft. Für den SVFJ zählt die journalistische Arbeitsweise (Recherche, Unabhängigkeit, Regelmässigkeit), nicht die Herkunft des Schecks.

Wann gilt eine Tätigkeit als «Nebenberuflicher Journalismus»?

Viele Antragsteller sind unsicher: «Bin ich schon Journalist oder ist das nur ein Hobby?» Diese Unterscheidung ist wichtig – nicht nur für den Ausweis, sondern auch für das Steueramt.

Abgrenzung: Hobby (Liebhaberei) vs. Nebenerwerb

Ein Presseausweis ist ein Arbeitsinstrument für Profis. Wir stellen ihn aus, wenn eine Gewinnerzielungsabsicht oder eine nachhaltige Publikationsabsicht erkennbar ist.

  • Hobby: Sie schreiben ein privates Reisetagebuch für die Familie. Es gibt kein Impressum, keine Monetarisierung, keine öffentliche Relevanz. -> Kein Ausweis.
  • Nebenberuf: Sie betreiben einen Themen-Blog (z. B. «Finanzen Schweiz»), schalten Werbung (AdSense), nutzen Affiliate-Links oder schreiben gegen Honorar für Lokalblätter. Sie haben ein Interesse daran, Reichweite aufzubauen und Kosten zu decken. -> Anspruch auf Presseausweis.

Rechtlicher Exkurs: Sozialversicherungen (AHV) & Steuern

Dieser Abschnitt ist für jeden Schweizer Nebenberufler essenziell. Der Besitz eines Presseausweises kann Ihren Status gegenüber Behörden untermauern.

1. Der Presseausweis als Beleg für das Steueramt

Wenn Sie Kosten für Ihre Tätigkeit (Kamera, Laptop, Reisekosten, den Presseausweis selbst) von den Steuern abziehen wollen, stuft das Steueramt dies oft als «Liebhaberei» ein und streicht die Abzüge.

Der Vorteil: Ein gültiger Presseausweis eines Verbandes ist ein starkes Indiz für die Professionalität. Er hilft Ihnen zu argumentieren, dass Sie eine ernsthafte Erwerbstätigkeit (selbstständiger Nebenerwerb) anstreben.

2. Die AHV-Grenze für den Nebenerwerb

In der Schweiz gilt für geringfügige Nebeneinkünfte eine Freigrenze. Wenn Ihr journalistisches Honorar CHF 2’300.– pro Jahr und Auftraggeber nicht übersteigt, müssen darauf in der Regel keine AHV-Beiträge abgerechnet werden (ausser Sie verlangen es).

» Infos zum geringfügigen Einkommen beim Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV).

Konkrete Vorteile im Alltag: Mehr als nur Prestige

Warum sollten Sie CHF 95.– investieren, wenn Sie «nur» nebenbei schreiben? Weil der Ausweis Ihnen Zeit spart und Zugang verschafft, den Sie als Privatperson nicht haben.

Zugang zu Events und «Editorial Access»

Veranstalter unterscheiden bei der Akkreditierung nicht zwischen «Hauptberuf» und «Nebenberuf», sondern zwischen «Professionell» und «Privat».

Ob am Zurich Film Festival, bei der OLMA oder bei Sportanlässen: Mit dem Presseausweis weisen Sie nach, dass Sie berichten wollen. Sie erhalten Zugang zu Pressebereichen, kostenlosen Eintritt und Arbeitsplätzen. Ohne Ausweis werden Sie oft als «Fan» oder «Zuschauer» abgewiesen.

Recherche-Vorteile

Versuchen Sie einmal als Privatperson, eine Auskunft von einer kantonalen Pressestelle zu einem kritischen Thema zu erhalten. Es ist schwierig. Mit dem Hinweis «Ich recherchiere für eine Reportage im Medium XY, hier ist meine Akkreditierung» öffnen sich Türen. Pressesprecher sind verpflichtet, akkreditierten Journalisten Auskunft zu geben.

Konditionen (Rabatte)

Viele Hersteller (Apple, Canon, Nikon, Autohersteller) gewähren Presserabatte. Diese sind oft an den Besitz eines gültigen Presseausweises geknüpft. Dabei spielt es meist keine Rolle, ob Sie Vollzeit oder Teilzeit arbeiten – der Status als «Presse» zählt.

Kosten-Check: SVFJ vs. Gewerkschaft

Nebenberufler müssen wirtschaftlich denken. Hohe Fixkosten fressen die oft schwankenden Honorare schnell auf.

Kriterium SVFJ (Verband freier Journalisten) Klassische Gewerkschaften
Jahresbeitrag CHF 0.– CHF 250.– bis CHF 500.– / Jahr
Aufnahmegebühr Einmalig CHF 95.– Oft zzgl. Bearbeitungsgebühr
Verpflichtung Kein Abo, endet automatisch Mitgliedschaft mit Kündigungsfrist
Bedingung Journalistische Tätigkeit Oft >50% des Einkommens

Das Modell des SVFJ funktioniert wie «Prepaid»: Sie zahlen einmalig für die Ausstellung. Wenn Sie im nächsten Jahr pausieren, haben Sie keine laufenden Kosten. Ideal für volatile Nebenjobs.

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Praxis-Tipp: So kommunizieren Sie Ihren Status

Viele Nebenberufler leiden unter dem «Hochstapler-Syndrom» («Ich bin ja kein echter Journalist»). Legen Sie das ab. Professionalität ist eine Haltung, keine Stundenzahl.

Die richtige Formulierung bei Anfragen

Schreiben Sie niemals: «Ich mache das nur nebenbei.»

Schreiben Sie stattdessen: «Ich arbeite als freier Fachjournalist mit dem Schwerpunkt [Thema]. Meine Berichte erscheinen regelmässig auf [Medium]. Anbei finden Sie meinen Presseausweis als Legitimation.»

Damit fokussieren Sie auf die Kompetenz, nicht auf den Zeitaufwand.

Antrag: Digital und ohne «Seelenstriptease»

Wir verlangen keine Einsicht in Ihre Steuererklärung oder Lohnausweise. Wir prüfen Ihre publizistische Tätigkeit.

  1. Formular öffnen: Alles online, keine Post nötig.
  2. Nachweis: Verlinken Sie Ihre Arbeiten (Blog, Artikel, Podcast, Fotos). Zeigen Sie uns, dass Sie aktiv sind.
  3. Tätigkeitsfeld: Wählen Sie ehrlich, was Sie tun. Begriffe wie «Freier Journalist», «Fachautor» oder «Pressefotograf» sind zutreffend, auch im Nebenberuf.
  4. Foto: Ein aktuelles Bild für den Ausweis.
  5. Fertig: Nach Zahlungseingang erhalten Sie den Ausweis in ca. 2 Wochen.

Häufige Fragen (FAQ) von Nebenberuflern

Ist der Ausweis «weniger wert» als der von Vollzeit-Journalisten?

Nein. Der Ausweis des SVFJ unterscheidet optisch und inhaltlich nicht zwischen Vollzeit und Teilzeit. Es ist derselbe Presseausweis. Er bestätigt Ihre journalistische Tätigkeit und Sorgfaltspflicht, nicht Ihre Arbeitsstunden.

Was, wenn ich noch kein Geld mit meinem Blog verdiene?

Wenn eine klare «Gewinnerzielungsabsicht» (z. B. durch geplante Werbung, Professionalisierung) oder eine hohe journalistische Relevanz vorliegt, ist eine Ausstellung möglich. Reine Hobby-Projekte ohne Öffentlichkeitsanspruch werden jedoch abgelehnt.

Muss ich ein Gewerbe anmelden?

In der Schweiz gilt man als «selbstständig erwerbend», sobald man auf eigenes Risiko wirtschaftlich tätig ist. Bis zu gewissen Umsatzgrenzen (CHF 100’000) ist kein Eintrag im Handelsregister nötig. Der Status als Freiberufler/Freelancer genügt meistens. Klären Sie dies im Zweifel mit Ihrer SVA.

Kann ich den Ausweis für den Eintritt ins Bundeshaus nutzen?

Für den Zutritt zum Bundeshaus gibt es eine gesonderte, sehr strenge Akkreditierung durch die Bundeskanzlei (Zutrittsausweis für Medienschaffende). Der SVFJ-Presseausweis ist jedoch eine wichtige Vorstufe, um Ihre Tätigkeit als Journalist überhaupt erst nachzuweisen, ersetzt aber nicht die Sicherheitsüberprüfung der Bundesbehörden.

Gilt der Ausweis auch im Ausland?

Ja. Der Ausweis ist international gestaltet (Englisch/Deutsch). Er ist ideal, wenn Sie im Urlaub oder auf Reisen journalistisch arbeiten möchten.

Professionalität ist keine Frage der Stundenzahl

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